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Apotheken-Tarife

Haben Sie sich auch schon gefragt, warum in Ihrer Apotheke Pauschalen erhoben werden? Früher wurden die Apothekerinnen und Apotheker für ihre Arbeit mit einer Marge, das heisst einem prozentualen Anteil des Medikamentenpreises, bezahlt. Das war nicht logisch, denn dadurch haben sie bei der der Abgabe von teuren Medikamenten mehr verdient als bei günstigeren, obwohl ihre Arbeit und Verantwortung nicht vom Medikamentenpreis abhängig sind.

Im Jahr 2001 haben dies der Schweizerische Apothekerverband (SAV) und santésuisse, der Verband Schweizerischer Krankenversicherer mit einem neuen System korrigiert. Es heisst „Leistungsorientierte Abgeltung“ (LOA) und gilt für die rezeptpflichtigen Medikamente, die von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Dieser Name wurde gewählt, weil die Apotheker nun für ihre Leistungen mit Pauschalbeiträgen bezahlt werden. Die Pauschalen sind keine zusätzlich verrechneten Beiträge, sondern ersetzen die frühere Marge. 

Der Lohn der Apotheker ist nun grundsätzlich immer gleich, ob sie ein günstiges oder ein teures Medikament abgeben. Dies ist wichtig, da die neu eingeführten Medikamente immer teurer werden und Ihre Krankenkassenprämie belasten. So tragen die Apotheker grundsätzlich nicht mehr zum Kostenwachstum bei. Das neue System hat sich bewährt: zwischen der Einführung der LOA 2000 und Ende 2004 sind die Medikamentenkosten um über 470 Millionen Franken weniger stark gestiegen.

Es gibt zwei Arten von Pauschalen (Apotheken-Tarife): Medikamenten-Check und Bezugs-Check.


Medikamenten-Check

Die Kontrolle eines Rezeptes ist nicht immer gleich aufwendig. In einem Fall ist dies rasch möglich, in einem anderen Fall nimmt eine Konsultation mehr Zeit für die Rücksprache mit dem Arzt und das Finden einer alternativen, patientengerechten Lösung in Anspruch. Der Medikamenten-Check ermöglicht eine einheitliche Abgeltung der Apothekerdienstleistungen und gleicht die unterschiedlichen Aufwände des Apothekers aus. Dadurch entspricht sie dem Solidaritätsprinzip der sozialen Krankenversicherungen. 

Der Medikamenten-Check von Fr. 4.30 umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen in der Apotheke. Die wichtigsten sind:
  • die Rezeptvalidierung
  • Überprüfen, ob eine Wiederholung des Medikamentenbezuges zulässig ist
  • Missbrauchskontrolle
  • Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt, falls medizinisch notwendig
  • Beratung des Patienten

Diese Dienstleistungen sind notwenig, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zudem können Kosten eingespart werden, indem Nebenwirkungen und unnötige Medikamentenabgaben minimal gehalten werden. 

Bezugs-Check

Einen Bezugs-Check bezahlen Sie, damit ihr Apotheker ein Patientendossier für Sie führt. Das Patientendossier enthält ihre Medikamentenbezüge in ihrer Apotheke und ist wichtig für ihre Sicherheit. Gerade wenn Sie bei mehreren Ärzten in Behandlung sind, ist der Apotheker der einzige, der dank dem Patientendossier die Übersicht über die von Ihnen eingenommenen Medikamente hat. Auf diese Weise erkennt er mögliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten oder weitere Risiken und kann gegebenenfalls Rücksprache mit Ihnen und/oder ihrem Arzt halten. Der Bezugs-Check beträgt Fr. 3.25 pro Bezug, unabhängig davon, wieviele Medikamente Sie beziehen und kann maximal einmal pro Tag verlangt werden. Sie deckt die Prüfung aller Medikamente, die Sie einnehmen, ab und umfasst folgende Leistungen:

  • Eröffnen und Führen eines Patientendossiers
  • Sicherstellen, dass Sie nicht mehrere ähnliche Medikamente einnehmen (durch mehrere Ärzte verordnet oder selbst gekauft), was zu Überdosierungen führen könnte
  • Überprüfen von unerwünschten Wechselwirkungen zwischen Medikamenten (Interaktionen) innerhalb des Dossiers
  • Information des Patienten bei Chargenrückrufen

Ihr Apotheker ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Patientendossier zu führen. Das Dossier ist für sie ein unentbehrliches Arbeitsinstrument. Apothekerinnen und Apotheker tragen die Verantwortung für das Medikament, das sie an Sie abgeben, und müssen die mit dem Patientendossier verbundenen Leistungen erbringen. Natürlich ist der Apotheker als Medizinalperson an die Schweigepflicht gebunden und dem Datenschutz verpflichtet.

Krankenversicherung: Leistungen

Spezialitätenliste (von der Grundversicherung übernommene Medikamente):
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel.html

Mittel- und Gegenständeliste (Mittel, welche durch die Grundversicherung vergütet werden:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html